:: wikimiki.org ::
| Auto-Umweltliste |
Auto-UmweltlisteDie Auto-Umweltliste wird seit 1989 jährlich vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. herausgegeben und bewertet auf dem Markt befindliche Serienfahrzeuge (PKW) hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit.
Berücksichtigt werden dabei die Belastung durch CO2 (40%), durch Lärm (20%), durch Kanzerogene (15%), durch andere Schadstoffe (20%) und die Belastung der Natur (5%).
Die Spitzenreiter der letzten Jahre
2005/2006
#Toyota Prius
#Citroën C1 1.0, Peugeot 107 Petit Filou und Toyota AYGO
#Daihatsu Cuore 1.0
2004/2005
#Toyota Prius
#Daihatsu Cuore 1.0 Plus
#Opel Corsa Eco 1.0 Twinport Ecotec Easytronic
Bei den Dieselfahrzeugen wurden nur PKW mit Partikelfilter berücksichtigt, deshalb sind die 3-Liter-Autos von VW und Audi nicht vertreten.
2003/2004
#VW Lupo 1.4 FSI
#Daihatsu Cuore 1.0 Plus
#Toyota Yaris 1.0 linea eco
2002/2003
#VW Lupo 1.4 FSI
#Audi A2 1.2 TDI 3L und VW Lupo 3L TDI
#Toyota Yaris 1.0 linea eco
Weblinks
- [http://www.vcd.org/vcd_auto_umweltliste.html www.vcd.org] Die vollständigen VCD-Auto-Umweltlisten seit 2002
- [http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,370152,00.html www.spiegel.de] Der SPIEGEL zum Abschneiden deutscher Autos 2005
Kategorie:Umweltschutz
Kategorie:Automobil
1989
Jahreswidmungen
- Der Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) ist Vogel des Jahres (NABU/Deutschland)
- Die Stieleiche (Quercus robur) ist Baum des Jahres (Kuratoriums Baum des Jahres/Deutschland)
- Das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) ist Orchidee des Jahres (Arbeitskreis Heimische Orchideen/Deutschland)
Januar bis Dezember
- 1. Januar: Jean-Pascal Delamuraz wird Bundespräsident der Schweiz
- 1. Januar: Das zwischen den USA und Kanada geschlossene Freihandelsabkommen tritt in Kraft
- 1. Januar: Der Privatsender ProSieben beginnt den Sendebetrieb; Vorläufer war Eureka TV
- 2. Januar: Ranasinghe Premadasa wird neuer Staatspräsident von Sri Lanka
- 21. Januar: Ungarns Kommunisten verzichten auf ihre verfassungsmäßig garantierte Führungsrolle
- 3. Februar: Umsturz in Paraguay. Absetzung des Diktators Alfredo Stroessner (seither im Exil in Brasilien)
- 4. Februar: Illegale Gründung des Umweltnetzwerkes Grüne Liga in der DDR
- 6. Februar: Erstes Treffen am Runden Tisch in Warschau. Die Kommunisten geben Macht ab
- 24. Februar: Staatsgäste aus 163 Ländern erweisen in Tokio dem verstorbenen Kaiser Hirohito die letzte Ehre
- 26. Februar: Ägypten. Taba-Abkommen
- 26. März: Laos. Wahl der obersten Volksversammlung
- 28. März: Serbien beendet Autonomie des Kosovo und Vojvodina
- 2. April: Tunesien. Wahl von Zine El Abidine Ben Ali als Staatspräsident
- 5. April: Wiederzulassung der Solidarność in Polen
- 9. April: Massaker vor dem Parlamentsgebäude in Tiflis, Georgische Sowjetrepublik
- 14. April: Abzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan
- 2. Mai: Ungarn beginnt den Abbau seiner Grenzsperren nach Österreich, der Eiserne Vorhang und die Berliner Mauer bekommen ernsthafte Risse, bis Ende des Jahres haben auch die Tschechoslowakei und die DDR ihre Grenzbefestigungen geöffnet
- 7. Mai Kommunalwahlen in der DDR, zahlreiche Wahlmanipulationen werden von Oppositionellen festgestellt
- 9. Mai: Slobodan Milošević wird Staatspräsident von Serbien
- 23. Mai: Die Bundesversammlung wählt Richard von Weizsäcker zur zweiten Amtszeit als Bundespräsident
- 3. Juni: Mit ca. 18.000 Fahrzeugen demonstrieren zigtausende Berliner gegen das vom rot-grünen Senat unter Walter Momper (SPD) verordnete Tempolimit 100 auf der AVUS und sammeln über 100.000 Unterschriften. Die AVUS war die einzige limitfreie Autobahn innerhalb West-Berlins
- 4. Juni: Massaker auf dem „Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking, China
- 4. Juni: Iran. Tod von Ayatollah Khomeini. Ayatollah Chāmene'ī rückt an seine Stelle
- 4. Juni: Bei demokratischen Parlamentswahlen in Polen gewinnt das „Bürgerkomitee“ und Tadeusz Mazowiecki (Solidarność) wird designierter erster nicht-kommunistischer Ministerpräsident
- 6. Juni: Ayatollah Seyyed Alī Chāmene'ī wird Staatsoberhaupt in Iran auf unbestimmte Zeit
- 11. Juni: France Albert René wird als Staatspräsident auf den Seychellen in seinem Amt bestätigt
- 12. Juni: Kulturabkommen zwischen Deutschland und Kuwait. In Kraft seit dem 23. Mai 1990
- 12. Juni: Staatsbesuch des russischen Staats- und Parteichefs Michail Gorbatschow in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- 16. Juni: Kulturabkommen zwischen Deutschland und Äthiopien. In Kraft seit dem 7. März 1991
- 18. Juni: Demokratische Senatswahlen in Polen
- 18. Juni: Europawahl, erstmaliger Parlamentseinzug der Partei Die Republikaner
- 23. Juni: Wiederzulassung Ägyptens zur Arabischen Liga
- 30. Juni: Omar Hassan Ahmad al-Bashir wird nach einem unblutigen Militärputsch Präsident der Republik Sudan
- 17. Juli: Österreich beantragt die Aufnahme in die EG
- 6. August: Bolivien. Jaime Paz Zamora wird Präsident
- 19. August: „Paneuropäisches Picknick“ an der ungarischen Grenze zu Österreich bei Sopron, kurzzeitig wird ein Grenztor geöffnet, dabei können ca. 700 DDR-Bürger fliehen
- 24. August: Wojciech Jaruzelski wird erster Staatspräsident und Tadeusz Mazowiecki Ministerpräsident in Polen
- 25. August: Deutsch-Ungarisches Geheimtreffen auf Schloss Gymnich bei Bonn, auf Initiative des ungarischen Ministerpräsident Miklós Németh mit Außenminister Gyula Horn und Botschafter Horváth. Mit Bundeskanzler Helmut Kohl, seinem Berater Horst Teltschik und Außenminister Hans-Dietrich Genscher. Angeblich bundesdeutsche Kreditzusagen gegen ungarische Grenzöffnung
- 11. September: Ungarn öffnet seine Grenze zu Österreich, Deutsche aus der DDR gelangen hier in den Westen
- 23. September: Aserbaidschan. Souveränitätserklärung
- 2. Oktober: Montagsdemonstration Leipzig mit 20.000 Teilnehmern
- 4. Oktober: Vereinzelte Straßenkämpfe am Dresdner Hauptbahnhof wegen der Durchfahrt der Züge mit DDR-Flüchtlingen aus Prag zwischen ca. 5.000 Demonstranten und der Volkspolizei in der sonst zumeist friedlichen Revolution
- 7. Oktober: Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag der DDR; am Rande Ausschreitungen und Zuführungen in Berlin, Leipzig u. a.; Gründung der Sozialdemokratischen Partei SDP in der DDR in Schwante bei Berlin
- 9. Oktober: legendäre Montagsdemonstration in Leipzig mit 70.000 Teilnehmern, Durchbruch der „Wende“ in der DDR
- 16. Oktober: Kulturabkommen zwischen Deutschland und Tansania. In Kraft seit dem 16. Juni 1992; Leipziger Montagsdemonstration mit 120.000 Teilnehmern
- 18. Oktober: Erich Honecker tritt als Staatsratsvorsitzender der DDR und Generalsekretär der SED zurück, sein Nachfolger wird Egon Krenz
- 23. Oktober: DDR: 300.000 Demonstranten in Leipzig
- 23. Oktober: Ungarn. Die neue Verfassung tritt in Kraft
- 23. Oktober: Ausrufung der Republik: Ende der Volksrepublik Ungarn
- 25. Oktober: Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums, Gennadij Gerassimow, teilt die 'Sinatra-Doktrin' ('I did it my way') mit: Die kommunistischen Bruderstaaten dürfen über ihren politischen Weg selbst und unabhängig von Moskau entscheiden
- 26. Oktober: Sozialabkommen zwischen Deutschland und Schweden;
- 26. Oktober: Dresden Demonstration mit 100.000 Teilnehmern (Cockerwiese)
- 30. Oktober: Das DDR-Fernsehen stellt Karl-Eduard von Schnitzlers montägliche Sendung Der schwarze Kanal ein
- 4. November: Ostberlin, Alexanderplatz: Demonstrationsaufruf der DDR-Künstlerverbände für Demokratie, 500.000 Teilnehmer
- 6. November: Dresden, Demonstration mit 70.000 Teilnehmern
- 6. November: Hit Radio FFH erhält als erstes Privatradio in Hessen eine Sendelizenz
- 7. November: Beginn der Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung in Namibia
- 9. November: Öffnung der Berliner Mauer und Öffnung der innerdeutschen Grenze
- 10. November: Bulgarien. Sturz von Staats- und Parteichef Todor Schivkov
- 13. November: Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein wird Staatspräsident von Liechtenstein
- 18. November: Ostberlin, die Volkskammer wählt eine neue DDR-Regierung unter Ministerpräsident Hans Modrow (SED)
- 20. November: Die Vereinten Nationen verabschieden die Kinderrechtskonvention: die Bundesregierung macht gegen die Ratifizierung Vorbehalte geltend
- 23. November: Georgien. Beginn der Sezessionsversuche in Südossetien
- 26. November: Komoren. Ermordung des Präsidenten Ahmed Abdallah unter Mitwirkung von Bob Denard
- 27. November: Bonn, Bundeskanzler Helmut Kohl gibt im Bundestag überraschend sein deutschlandpolitisches 10-Punkte-Programm bekannt, Ziel Wiedervereinigung max. in 10 Jahren
- 27. November: Der Oberste Sowjet der UdSSR sanktioniert das wirtschaftliche Selbstbestimmungsrecht von Litauen, Lettland und Estland
- 3. Dezember: Ostberlin, Generalsekretär Egon Krenz, Politbüro und ZK der SED treten zurück
- 4. Dezember: Leipzig, Demonstration mit 150.000 Teilnehmern
- 19. Dezember: Dresden, Besuch Bundeskanzler Helmut Kohl, Treffen mit Ministerpräsident Hans Modrow
- 22. Dezember: Das Brandenburger Tor in Berlin wird 28 Jahre nach dem Bau der Mauer wieder geöffnet
- 22. Dezember: Beginn des Aufstands gegen Nicolae Ceauşescu in Rumänien
- 25. Dezember: Nicolae Ceauşescu und seine Frau werden nach dem dreitägigem erfolgreichen Aufstand gegen seine Dikatur in Rumänien hingerichtet
- 27. Dezember: Verabschiedung des Programms zur Wirtschaftsreform in Polen
- 29. Dezember: Verfassungsänderung mit grundlegenden Reformen in Polen
- 29. Dezember: Václav Havel wird zum Präsidenten der Tschechoslowakei gewählt
- Die Kinderrechtskonvention wird von der VN-Generalversammlung angenommen und tritt 1990 in Kraft
Kultur und Wissenschaft
- 2. Januar: Der Schriftsteller Andrzej Szczypiorski erhält den österreichischen Staatspreis für Literatur
- 18. März: Uraufführung der komischen Oper Der heiße Ofen von Hans Werner Henze in Kassel
- 18. März: In Ägypten wird eine 4400 Jahre alte Mumie in der Cheops-Pyramide gefunden
- 27. März: Die russische Marssonde Phobos 2 geht verloren. Als offizielle Ursache hierfür gilt ein Computerdefekt
- 7. April: Beginn des planmäßigen Startbetriebs von MMR06-M-Raketen auf der Halbinsel Zingst zur Erforschung der Hochatmosphäre. Bis April 1992 werden dort insgesamt 62 Raketen gestartet
- 1. Juli: In Berlin findet die erste Love Parade statt
- 25. August: Die amerikanische Raumsonde Voyager 2 fliegt am Neptun vorbei und liefert viele Fotos von Neptun und seinen Monden
- 16. Oktober: In einem Usenet-Posting wird erstmals Godwins Gesetz formuliert
- Erstmalige Vergabe des Praemium Imperiale Award
- Eröffnung des Vitra Design Museum
Gesellschaft
- 12. Februar: Joachim Kardinal Meisner wird Erzbischof von Köln
- 6. Juni: Zu chaotischen Zuständen kommt es in Teheran bei den Trauerfeierlichkeiten für Ajatollah Ruhollah Chomeini. Fünf Millionen Menschen sind auf den Straßen der iranischen Hauptstadt
Katastrophen
- 1. Januar: Vor der Küste Guatemalas kentert eine Fähre, mindestens 83 Tote
- 8. Januar: Donington, Großbritannien. Bruchlandung einer Boeing 737 der British Midland Airways durch Triebwerksprobleme und Pilotenfehler. Der Pilot schaltete das falsche Triebwerk aus. 47 Menschen starben, 79 konnten gerettet werden
- 10. März: Dryden, Kanada. Eine Fokker F-28 der Air Ontario stürzte wegen vereister Tragflächen kurz nach dem Start ab. 24 Menschen starben, 45 überlebten den Absturz
- 15. April: Sheffield, Großbritannien. 96 Menschen werden im Hillsborough-Stadion in Sheffield an Absperrgittern zum Spielfeld zerquetscht, als Tausende Fußball-Fans auf die Tribüne drängen
- 7. Juni: Paramaribo, Suriname. Eine Douglas DC-8 der Surinam Airways, auf dem planmäßigen Flug von den Niederlanden kommend, stürzte nach dem dritten Landeanflug in dichtem Nebel, in den Dschungel. 168 Menschen starben, nur 15 überlebten
- 17. Juni: Ost-Berlin, DDR. Eine Iljuschin Il-62MK der Interflug bricht den Startvorgang während des Abhebens wegen technischer Probleme ab. Nach dem Kommando die Maschine durchzustarten begeht der Flugingenieur einen verhängnisvollen Fehler: Anstatt durchzustarten schaltet er die Maschinen ab. Die Verkehrsmaschine schoss über die Landebahn hinaus und fing Feuer. 20 der an Bord befindlichen 105 Menschen starben
- 19. Juli: Sioux City Airport, Iowa, USA. Eine McDonnell Douglas DC-10 der United Airlines stürzte während einer Notlandung wegen hydraulischer Probleme auf die Landebahn. 111 Personen starben, 185 überlebten
- 27. Juli: Tripolis, Libyen. Absturz einer McDonnell Douglas DC-10 der Korean Air beim Landeanflug. 75 der 200 an Bord befindlichen Personen starben
- 8. September: Kopenhagen, Dänemark. Absturz einer Convair 580 der norwegischen Partnair. 55 Menschen starben
- 19. September: Niger. Eine McDonnell Douglas DC-10 der französischen UTA explodierte in der Luft durch eine Bombe. Alle 171 Menschen an Bord starben
Sport
- Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden siehe unten der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 25. Februar: Mike Tyson gewann seinen Boxkampf und Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Frank Bruno im Hilton Hotel, Las Vegas, Nevada, USA, durch technischen KO
- 21. Juli: Mike Tyson gewann seinen Boxkampf und Weltmeistertitel im Schwergewicht gegen Carl (The Truth) Williams in der Convention Hall, Atlantic City, New Jersey, USA, durch technischen KO
- 15. bis 17. Dezember: Deutschland (mit Boris Becker, Carl-Uwe Steeb) gewinnt erneut das Davis Cup-Finale gegen Schweden (in Stuttgart)
- 3. Januar: Alex D. Linz, US-amerikanischer Schauspieler
- 6. Januar: Max Pirkis, britischer Schauspieler
- 9. Januar: Michaella Krajicek, niederländische Tennisspielerin
- 5. Februar: Jeremy Sumpter, US-amerikanischer Schauspieler
- 10. Februar: Rebecca Horner, österreichische Schauspielerin
- 5. März: Jake Lloyd, US-amerikanischer Schauspieler
- 13. März: Harry Melling, britischer Schauspieler
- 19. März: Marie-Christin Merkel, deutsche Volksmusikerin
- 25. März: Alyson Michalka, US-amerikanische Schauspielerin
- 15. April: Brandur Enni, färöischer Popstar
- 23. April: Nicole Vaidišová, tschechische Tennisspielerin
- 4. Mai: Dániel Gyurta, ungarischer Schwimmer
- 5. Mai: Chris Brown, US-amerikanischer R&B-Sänger
- 24. Mai: Tara Correa-McMullen, US-amerikanische Schauspielerin († 2005)
- 2. Juni: Freddy Adu, US-amerikanischer Fußballspieler
- 3. Juni: Katie Hoff, US-amerikanische Schwimmerin
- 18. Juni: Renee Olstead, US-amerikanische Sängerin und Schauspielerin
- 27. Juni: Matthew Lewis, US-amerikanischer Schauspieler
- 23. Juli: Daniel Radcliffe, britischer Schauspieler
- 21. August: Judd Trump, britischer Snookerspieler
- 21. August: Hayden Panettiere, US-amerikanische Schauspielerin
- 23. September: Lisa Hahn, deutsche Feldhockeyspielerin
- 11. Oktober: Michelle Wie, US-amerikanische Golfspielerin
- 21. Oktober: Sidonie von Krosigk, deutsche Schauspielerin
- 28. Oktober: Louis Klamroth, deutscher Schauspieler
- 29. November: Stefan Bradl, deutscher Motorradrennfahrer
- 28. Dezember: Mackenzie Rosman, US-amerikanische Schauspielerin
- 3. Januar: Robert Thomas, französischer Schriftsteller ( - 1927)
- 3. Januar: Sergei Lwowitsch Sobolew, russischer Mathematiker ( - 1908)
- 6. Januar: Edmund Leach, Naturwissenschaftler, Elektrotechniker und Anthropologe ( - 1910)
- 7. Januar: Hirohito, 124. Tenno- von Japan ( - 1901)
- 8. Januar: Otto Kasten, Gründer des Vereins Besucherring Dr. Otto Kasten ( - 1902)
- 8. Januar: Jan Cherniavsky, kanadischer Pianist ukrainischer Herkunft ( - 1892)
- 10. Januar: Herbert Morrison, US-amerikanischer Rundfunkreporter ( - 1905)
- 11. Januar: José Luis Bustamante y Rivero, peruanischer Präsident ( - 1894)
- 12. Januar: Willy Schneider, deutscher Volkssänger ( - 1905)
- 13. Januar: Joe Spinell, US-amerikanischer Schauspieler ( - 1936)
- 14. Januar: Robert Lembke, deutscher Journalist und Fernsehmoderator ( - 1913)
- 15. Januar: Ernst Neger, deutscher Dachdecker und Fastnachtssänger ( - 1909)
- 16. Januar: Karl Pouva, 1939 Gründer der Karl Pouva KG in Freital ( - 1903)
- 18. Januar: Bruce Chatwin, britischer Schriftsteller ( - 1940)
- 20. Januar: Józef Cyrankiewicz, polnischer kommunistischer Politiker und Ministerpräsident ( - 1911)
- 21. Januar: Harald Zusanek, österreichischer Schriftsteller ( - 1922)
- 23. Januar: Salvador Dalí, surrealistischer Maler, Schriftsteller, Bildhauer, Bühnenbildner und Schauspieler ( - 1904)
- 24. Januar: Siegfried Wischnewski, deutscher Schauspieler ( - 1922)
- 24. Januar: Ted Bundy, US-amerikanischer Serienmörder ( - 1946)
- 27. Januar: Willibald Kreß, deutscher Fußballspieler ( - 1906)
- 2. Februar: Ondrej Nepela, slowakischer Eiskunstläufer und Eiskunstlauftrainer ( - 1951)
- 3. Februar: John Cassavetes, US-amerikanischer Schauspieler und Regisseur ( - 1929)
- 4. Februar: Gustav Niermann, deutscher Politiker ( - 1919)
- 6. Februar: Chris Gueffroy, letzte Todesopfer an der Berliner Mauer ( - 1968)
- 6. Februar: King Tubby, Reggae-Musiker ( - 1941)
- 6. Februar: Barbara Tuchman, US-amerikanische Reporterin und Autorin ( - 1912)
- 8. Februar: Osamu Tezuka, japanischer Arzt und Manga-Zeichner ( - 1928)
- 9. Februar: Hermann Conring, deutscher Politiker ( - 1894)
- 11. Februar: Leon Festinger, US-amerikanischer Sozialpsychologe ( - 1919)
- 12. Februar: Thomas Bernhard, österreichischer Schriftsteller ( - 1931)
- 16. Februar: Ida Ehre, österreichisch-deutsche Schauspielerin und Theaterleiterin ( - 1900)
- 17. Februar: Johannes Sobek, deutscher Fußballspieler ( - 1900)
- 17. Februar: Marguerite Roberts, Drehbuchautorin ( - 1905)
- 20. Februar: Erika Köth, deutsche Kammersängerin und Sopranistin ( - 1927)
- 22. Februar: Sándor Márai, ungarischer Schriftsteller ( - 1900)
- 22. Februar: Otar Taktakischwili, georgischer Komponist ( - 1924)
- 23. Februar: Alfred Dallinger, österreichischer Politiker ( - 1926)
- 26. Februar: Jupp Schlaf, deutscher Tischtennisfunktionär und -spieler ( - 1919)
- 26. Februar: Roy Eldridge, US-amerikanischen Jazztrompeter ( - 1911)
- 26. Februar: Hans Klüver, deutscher Problemkomponist ( - 1901)
- 27. Februar: Paul Oswald Ahnert, deutscher Astronom ( - 1897)
- 27. Februar: Konrad Lorenz, Biologe und Nobelpreisträger (Medizin) ( - 1903)
- 28. Februar: Hermann Burger, Schweizer Schriftsteller ( - 1942)
- 1. März: Ernst Wilm, deutscher Pfarrer und Kirchenfunktionär ( - 1901)
- 6. März: Wolfgang Haußmann, deutscher Politiker ( - 1903)
- 8. März: Stuart Hamblen, US-amerikanischer Country-Musiker ( - 1908)
- 8. März: Jelisaweta Iwanowna Bykowa, sowjetische Schachspielerin ( - 1913)
- 11. März: John Jay McCloy, war von 1949 bis 1952 amerikanischer Hoher Kommissar in Deutschland ( - 1895)
- 13. März: Carl Dahlhaus, deutscher Musikwissenschaftler ( - 1928)
- 14. März: Zita von Bourbon-Parma, letzte Kaiserin Österreichs ( - 1892)
- 15. März: Eduard Wallnöfer, österreichischer Politiker und Landeshauptmann von Tirol (1963–1987) ( - 1913)
- 18. März: Harold Jeffreys, englischer Mathematiker, Statistiker, Geophysiker und Astronom ( - 1891)
- 21. März: Cesare Musatti, Mathematiker, Philosoph und Psychologe ( - 1897)
- 26. März: Manfred Seipold, deutscher Schauspieler und Synchronsprecher ( - 1941)
- 28. März: Ruth Seydewitz, deutsche Journalistin und Schriftstellerin ( - 1905)
- 1. April: Erich Lüth, Publizist ( - 1902)
- 4. April: Baruch Harold Wood, englischer Schachmeister. ( - 1909)
- 5. April: Karel Zeman, tschechischer Filmregisseur ( - 1910)
- 12. April: Edi Finger, Sportjournalist und erster österreichischer TV-Sportreporter ( - 1924)
- 12. April: Abbie Hoffman, US-amerikanischer Sozial-Aktivist ( - 1936)
- 15. April: Charles Vanel, französischer Schauspieler und Regisseur ( - 1892)
- 16. April: Ishikawa Kaoru, japanischer Chemiker, entwickelte „Ishikawa-Diagramm“ ( - 1915)
- 18. April: Hilde Benjamin, Vorsitzende Richterin und Justizministerin der DDR ( - 1902)
- 19. April: Daphne du Maurier, englische Schriftstellerin ( - 1907)
- 22. April: Emilio Segrè, US-amerikanischer Physiker ( - 1905)
- 23. April: Kurt Jung, deutscher Politiker ( - 1925)
- 23. April: Marc Daniels, US-amerikanischer Filmregisseur, Filmproduzent und Drehbuchautor ( - 1912)
- 23. April: Hamani Diori, erster nigerischer Präsident ( - 1916)
- 24. April: Franz Binder, österreichischer Fußballspieler ( - 1911)
- 24. April: Max Eisinger, deutscher Schachspieler ( - 1909)
- 25. April: George Coulouris, britischer Schauspieler ( - 1903)
- 26. April: Lucille Ball, US-amerikanische Schauspielerin, Star von „I Love Lucy“ ( - 1911)
- 28. April: Géza von Cziffra, deutscher Regisseur und Drehbuchautor ( - 1900)
- 30. April: Sergio Leone, italienischer Filmregisseur ( - 1929)
- 1. Mai: Edward Ochab, polnischer Politiker ( - 1906)
- 2. Mai: Meindert Boekel, niederländischer Komponist und Dirigent ( - 1915)
- 2. Mai: Giuseppe Siri, italienischer Kardinal ( - 1906)
- 4. Mai: Weniamin Alexandrowitsch Kawerin, russischer Schriftsteller, Jugenbuchautor ( - 1902)
- 5. Mai: Wolfgang Neuss, Kabarettist und Schauspieler ( - 1923)
- 9. Mai: Karl Brunner, Schweizer Ökonom ( - 1916)
- 10. Mai: Hassler Whitney, Mathematiker ( - 1907)
- 17. Mai: Walter Gross, deutscher Schauspieler, Kabarettist ( - 1904)
- 18. Mai: Hermann Höcherl, deutscher Politiker ( - 1912)
- 19. Mai: C. L. R. James, Kulturkritiker, Journalist und Schriftsteller ( - 1901)
- 20. Mai: John Richard Hicks, Ökonom des 20. Jahrhunderts ( - 1904)
- 21. Mai: August Holweg, Politiker ( - 1905)
- 22. Mai: Gerd Oswald, deutscher Filmregisseur, Filmproduzent, Schauspieler und Drehbuchautor ( - 1919)
- 26. Mai: Rainer Willingstorfer, österreichischer Künstler und Grafikdesigner ( - 1940)
- 28. Mai: Erwin Welke, deutscher Politiker
- 29. Mai: John Cipollina, US-amerikanischer Rockmusiker, Gitarrist ( - 1943)
- 31. Mai: Raissa Orlowa-Kopelewa, russische Schriftstellerin ( - 1918)
- 3. Juni: Ruhollah Chomeini, politischer und spiritueller Führer der islamischen Revolution im Iran
- 4. Juni: Ingeborg Kleinert, deutsche Politikerin und MdB ( - 1926)
- 7. Juni: Chico Landi, Formel-1-Rennfahrer ( - 1907)
- 9. Juni: Wolfdietrich Schnurre, deutscher Schriftsteller ( - 1920)
- 9. Juni: George Wells Beadle, US-amerikanischer Biologe ( - 1903)
- 10. Juni: Richard Quine, US-amerikanischer Schauspieler, Drehbuchautor, Produzent und Filmregisseur ( - 1920)
- 14. Juni: Joseph-Albert Malula, Erzbischof von Kinshasa und Kardinal ( - 1917)
- 15. Juni: Victor French, US-amerikanischer Schauspieler und Regisseur ( - 1934)
- 20. Juni: Otto Kässbohrer, deutscher Unternehmer und Fahrzeugkonstrukteur ( - 1904)
- 23. Juni: Werner Best, deutscher Jurist, Polizeichef und Nationalsozialist ( - 1903)
- 23. Juni: Richard Meier, Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz ( - 1903)
- 23. Juni: Timothy Manning, Erzbischof von Los Angeles und Kardinal ( - 1909)
- 23. Juni: Friedrich Hacker, österreichisch-amerikanischer Psychiater, Psychoanalytiker und Aggressionsforscher ( - 1914)
- 23. Juni: Michel Aflaq, arabischer Politiker und Mitbegründer der Ba'ath-Partei ( - 1910)
- 27. Juni: Alfred Jules Ayer, Philosoph Logiker ( - 1910)
- 28. Juni: Joris Ivens, holländischer Dokumentarfilmmacher ( - 1898)
- 2. Juli: Andrei Andrejewitsch Gromyko, sowjetischer Politiker, langjähriger Außenminister ( - 1909)
- 2. Juli: Franklin J. Schaffner, US-amerikanischer Filmregisseur ( - 1920)
- 4. Juli: Dik Browne, US-amerikanischer Comiczeichner ( - 1917)
- 5. Juli: Berthold Wolpe, deutscher Typograf und Lehrer ( - 1905)
- 6. Juli: János Kádár, ungarischer Politiker ( - 1912)
- 7. Juli: Hasso von Etzdorf, deutscher Generalkonsul ( - 1900)
- 8. Juli: August Haußleiter, deutscher Politiker und Journalist ( - 1905)
- 10. Juli: Jean-Michel Charlier, belgischer Comic-Zeichner ( - 1924)
- 15. Juli: Josef Bauer, deutscher Politiker, MdB ( - 1915)
- 17. Juli: Nicolas Guillen, kubanischer Dichter und Schriftsteller ( - 1902)
- 17. Juli: Heinz Risse, deutscher Schriftsteller ( - 1898)
- 19. Juli: Kazimierz Sabbat, polnischer Jurist, Unternehmer und Politiker ( - 1913)
- 19. Juli: Carl-Heinz Schroth, österreichischer Schauspieler, Regisseur und Synchronsprecher ( - 1902)
- 22. Juli: Jewgeni Iwanowitsch Umnow, russischer Problemkomponist ( - 1913)
- 23. Juli: Donald Barthelme, amerikanischer Schriftsteller ( - 1931)
- 25. Juli: Steve Rubell, ( - 1943)
- 27. Juli: Dolf Sternberger, deutscher Politikwissenschaftler und Journalist ( - 1907)
- 2. August: Luiz Gonzaga, Sänger, Akkordeonspieler und Komponist ( - 1912)
- 4. August: Larry Parnes, britischer Musikmanager und Impresario ( - 1930)
- 6. August: Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegtes Ziel zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen oder ähnlichem zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig als aber auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Ein Verein in Deutschland bedarf zur offiziellen Anerkennung der Eintragung ins Vereinsregister.
gemeinnützig
International wird ein Verein genannt, wenn seine Mitglieder verschiedenen Ländern und Staaten angehören, wie z. B. der Internationale Schriftstellerverein. Doch versteht man unter internationalen Vereinen auch Vereinigungen (Konventionen) der Staaten selbst, wie z. B. den Weltpostverein.
Geschichte und Entwicklung
Die Entstehung des Vereinswesens ist eng mit der Industrialisierung verknüpft, als Menschen die starren ständischen Korporationen aufgaben, die das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben bislang geprägt hatten.
Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Vereine, "Gesellschaften", Verbindungen sowie Bünde.
Als Vereinswesen bezeichnet man das Recht der Staatsbürger, zu gemeinsamen Zwecken sich zu vereinigen und gemeinsame Ziele gemeinsam anzustreben (Vereinigungsfreiheit, Recht der Assoziation), und ebenso das Recht der freien Versammlung (Versammlungsrecht) gehören zu denjenigen Rechten, welche unmittelbar aus der persönlichen Freiheit abzuleiten sind.
Mobilität, Flexibilität und Individualität fanden in der Struktur des Vereins eine neue Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Diese Interessen umfassten das gesamte Spektrum des Lebens.
Zunächst war der Anspruch vieler Vereine ein genereller, allgemeiner.
Zum Beispiel war ein Turnverein zugleich ein Sportverein, ein religiöser Verein gleichzeitig auch ein patriotischer Verein (siehe Friedrich Ludwig Jahn: "frisch, fromm, fröhlich, frei") und vereinte damit individuelle mit kollektiven Interessen. Damit gewannen Vereine zunehmend gesellschaftlichen Einfluss und Macht.
Wenn man heute dem Vereinswesen mitunter abschätzig mit dem Begriff der Vereinsmeierei beizukommen sucht, zeigt sich doch derzeit die Kraft vereinsmäßig strukturierter Organisationen in der Rolle der nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) in den gegenwärtigen weltpolitischen Auseinandersetzungen.
Geschichte des Vereinswesens in Deutschland
Bis zum Jahr 1848 ging das Streben der Gesetzgebung in den einzelnen deutschen Staaten dahin, Vereine mit politischer Tendenz zu verbieten und die Abhaltung von Volksversammlungen schlechthin von der Genehmigung der Behörden abhängig zu machen.
Die deutschen Grundrechte statuierten das freie Vereins- und Versammlungsrecht (Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit), und obgleich ein Bundesbeschluss vom 13. Juli 1854 die Ausübung dieses Rechts tatsächlich von dem Ermessen der einzelnen Bundesregierungen abhängig zu machen suchte, war und blieb dasselbe doch in den seit 1848 zustande gekommenen Verfassungsurkunden ausdrücklich anerkannt.
Gleichzeitig ist allerdings in den letzteren ausgesprochen, dass dieses Recht in seiner Ausübung der Regelung durch besondere Gesetze (Vereins- und Versammlungsrecht im objektiven Sinn) bedürfe, und so war dann auch z.B. das Vereins- und Versammlungsrecht in Preußen durch Gesetz vom 11. März 1850, in Bayern durch Gesetz vom 26. Februar 1850, in Sachsen durch Gesetz vom 22. November 1850, in Württemberg durch Gesetz vom 2. April 1848, in Baden durch Gesetz vom 21. November 1867 und in Hessen durch Verordnung vom 2. Oktober 1850 normiert worden.
Danach galten im Wesentlichen folgende Grundsätze:
- Das Vereinsrecht steht unter obrigkeitlicher Kontrolle (Vereinspolizei).
- Politische Vereine müssen Statuten und Vorsteher haben, welche, ebenso wie die Mitglieder, der Behörde anzuzeigen sind.
- Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Dasselbe galt in Preußen bei politischen Vereinen auch für Frauen.
- Ferner sollte nach dem preußischen Vereinsgesetz ein politischer Verein nur als örtlicher Verein geduldet werden, und ebendarum durfte er nicht mit anderen politischen Vereinen in Verbindung treten.
- Sitzungen und Vereinsversammlungen mussten der Obrigkeit angezeigt werden; die Polizei durfte zu jeder Versammlung Beamte oder andere Bevollmächtigte abordnen. Bei ausgesprochener Auflösung durch die Polizeiorgane hatten alle Anwesenden sich sogleich zu entfernen.
- Öffentliche Volksversammlungen müssen 24 Stunden vor ihrem Beginn der Behörde angemeldet werden, und diese ist so berechtigt als verpflichtet, die Versammlung zu verbieten, wenn Gefahr für das öffentliche Wohl oder die öffentliche Sicherheit obwaltet.
- Zu Versammlungen unter freiem Himmel und zu öffentlichen Aufzügen ist polizeiliche Erlaubnis erforderlich.
- Sollen Vereine aus bloßen Gesellschaften zu juristischen Personen (Korporationen) werden, so war zur Erlangung der korporativen Rechte ein besonderer Regierungsakt erforderlich.
Der Artikel 4 der deutschen Reichsverfassung brachte das Vereinswesen in den Kompetenzkreis der Reichsgesetzgebung; gleichwohl fehlte es noch an einem Reichsvereinsgesetz. Das Reichswahlgesetz gestattete aber die Bildung von Vereinen zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten, doch war nach dem Reichsmilitärgesetz den zum aktiven Heer gehörigen Militärpersonen die Teilnahme an politischen Vereinen und Versammlungen untersagt.
Für die nichtpolitischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften erfolgte eine Regelung des Vereinswesens im Weg der Reichsgesetzgebung.
Ferner war nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 152 f.) für alle gewerblichen Arbeiter das Verbot der Vereinigung zur Erlangung günstigerer Lohnbedingungen aufgehoben (Koalition); doch durfte der Beitritt nicht durch Zwang oder Drohung herbeigeführt werden.
Vereine, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheimgehalten werden sollen, oder in welchen gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam versprochen wurde, waren nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 128) verboten.
Dasselbe galt für Vereine zu unerlaubten Zwecken (§ 129). Besondere Beschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit wurden durch das Sozialistengesetz herbeigeführt.
Nach dem österreichischen Vereinsgesetz vom 15. November 1867 war von jeder Vereinsversammlung wenigstens 24 Stunden vorher der Behörde durch den Vorstand Anzeige zu erstatten. Sollte die Versammlung öffentlich sein, so war auch dies gegenüber den Behörden anzukündigen.
Ausländer, Frauen und Minderjährige konnten nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein. Auch war es nach dem österreichischen Vereinsgesetz politischen Vereinen nicht gestattet, Zweigvereine zu gründen und Vereinsabzeichen zu tragen.
Deutschland
Es wird zwischen eingetragenen (e.V.) und nicht eingetragenen Vereinen (n.e.V.) unterschieden. Sowohl eingetragene Vereine als auch nicht eingetragene Vereine können gemeinnützig sein.
Der Verein ist: „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“
Mindestvoraussetzung für die Gründung eines Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind.
Die Vereine bestimmen ihre Satzung unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 21 - 79 BGB selbst.
Altrechtlicher Verein
Altrechtliche Vereine bestanden bereits vor dem Inkrafttreten des BGB. Sie nehmen eine Sonderstellung ein: sie sind nicht im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen, aber dennoch juristische Personen.
Eingetragener Verein
Ein eingetragener Verein (Abk. e.V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.
Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
Dem e.V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen, wenn
- durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
- der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder
- die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt.
Haftung
Für Verbindlichkeiten, die der Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung der Vorstandsmitglieder kommen.
Nicht eingetragener Verein
Ein nicht eingetragener Verein tritt als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf, aber nicht als juristische Person. Die Mitglieder erklären schriftlich (in den Statuten), dass sie ein gemeinsames Ziel verfolgen. Dieser Vereinstyp muss keine Organe wie Vorstand und Vereinsversammlung bestellen und hat mindestens drei Mitglieder.
Organe
Nur eingetragene Vereine müssen zwingend Organe bestellen. In den anderen Vereinen sind alle Mitglieder angesichts ihrer Kompetenzen gleichgestellt.
Vorstand
Die Einrichtung eines Vorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Wenn Mitglieder des Vorstands fehlen, so kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag einen Vorstand bestellen.
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind. Zu einer Mitgliederversammlung hat der Vorstand in den von der Satzung bestimmten Fällen und wenn die Interessen des Vereins es gebieten einzuberufen. In der Praxis ist üblich, dass die Satzungen eine regelmäßige jährliche Mitgliederversammlung vorsehen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Eine Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Erschienenen. Die Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein wird entweder durch Mitwirkung als Gründer oder durch Beitritt erworben. Der Beitritt ist ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied, setzt also dessen Antrag und die Annahme durch den Verein, vertreten vom Vorstand voraus. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann niemandem anderen überlassen werden. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt. Die Austrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Satzung kann - was in der Praxis üblich ist - vorsehen, dass der Austritt nur zum Ende des Geschäftsjahrs wirkt.
Namen
Ins Vereinsregister eingetragene Vereinsnamen sind gewöhnlich Eigennamen, das nachgestellte e.V. ist jedoch kein Bestandteil dieses Eigennamens. Das Kürzel e.V. dient lediglich als Hinweis auf den Rechtsstatus des Zusammenschlusses (zum Beispiel in Briefköpfen oder in amtlichen Schriftstücken) und kann in der Regel weggelassen werden.
Vereinsauflösung
Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Sein Vermögen fällt dann an die in der Satzung bestimmten Personen.
Enthält die Satzung hierüber keine Bestimmung, so fällt das Vermögen an den Fiskus des Bundeslands, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Bedeutung
Der Verein ist neben Verbänden und karikativen Organisationen eine Form der Freiwilligen-Organisationen. Intensiv wird dessen Bedeutung im Zusammenhang mit der Zivilgesellschaft im Freiwilligensurvey untersucht: Als traditionelle Organisationsform für Freiwilligenarbeit hat der Verein auch heute noch eine wichtige Bedeutung und ist stark verbreitet.
Schweiz
Der Verein erlangt mit der Gründung Rechtsfähigkeit. Dazu müssen zumindest drei Personen Statuten erstellen und die Organe bestellen. Der Verein wird dadurch zur juristischen Person. Zwar darf ein Verein nur ideeller und gemeinnütziger Natur sein, darf jedoch zur Erreichung des Vereinsziels ein Gewerbe betreiben. Die Statuten müssen Auskunft geben über den Zweck, die Mittelbeschaffung und die Organisation des Vereins.
Wie jede andere Organisation kann ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden. Ein gemeinnütziger Verein wird von den Steuern befreit, und Beiträge an gemeinnützige Organisationen kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Siehe Gemeinnützigkeit.
Vereinsrecht
Die rechtlichen Grundlagen zum Verein finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) [http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index1.html#id-1-2-2]. Soweit es daraus keine zwingenden Vorschriften gibt, kann in den Statuten alles frei geregelt werden. Wird in diesen etwas nicht geregelt, gelten automatisch die entsprechenden Passagen aus dem ZGB. Folgende Grundsätze sind vom Gesetz her zwingend:
- Der Vorstand - welcher mindestens zwei Mitglieder umfasst - und die anderen Organe dürfen ausdrücklich nur das tun, was ihnen gemäß Statuten erlaubt ist. Alle anderen Beschlüsse müssen von der Vereinsversammlung gefällt werden.
- Jedes Mitglied kann einen Beschluss, welcher die Statuten oder geltende Gesetze verletzt, vor Gericht anfechten, falls das Mitglied dem Beschluss vorher nicht zugestimmt hat.
- Eine Änderung des Vereinszwecks darf keinem Mitglied aufgezwungen werden. Das heißt dass der Zweck nur per einstimmigem Beschluss aller Mitglieder geändert werden kann.
- Ein Fünftel der Mitglieder kann jederzeit eine außerordentliche Vereinsversammlung einberufen, etwa zwecks Abwahl des Vorstands. Sonst findet sie mindestens einmal pro Jahr statt.
Eintrag ins Handelsregister
Ein Verein kommerzieller Natur ("ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe") muss im Handelsregister eingetragen sein, wenn die jährlichen Roheinnahmen mehr als 100'000 Franken betragen.[http://www.baselland.ch/docs/jpd/handreg/faq1.htm] Nach der Eintragung kann der Verein im Konkursfall betrieben werden. Alle anderen Vereine können sich aus Prestigegründen eintragen lassen, oder um gegenüber anderen Organisationen zu beweisen, dass der Verein überhaupt existiert (z.b. ausländische Partner oder Dachorganisationen). Nur wenige Prozent aller Vereine sind ins Handelsregister eingetragen.
Die Statuten sowie die Adressen der Vorstandsmitglieder müssen bei der Eintragung mitgeteilt werden. Falls die Mitglieder persönlich für das Vereinsvermögen haften oder wenn eine Nachschusspflicht besteht, muss bei der Eintragung eine Mitgliederliste abgegeben werden. Ein- und Austritte aus dem Verein müssen ebenfalls gemeldet werden.
Finanzielle Haftung der Vereinsmitglieder
Seit 1. Juni 2005 ist der Artikel 75a[http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a75a.html] des Zivilgesetzbuches in Kraft. Er lautet:
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.
Diese Klärung wurde eingefügt, weil vorher eine paradoxe Situation bestand: Wurden in den Statuten Mitgliederbeiträge definiert - und sei es auch nur in der Form von "Die Vereinsversammlung legt jedes Jahr die Beiträge der Mitglieder fest" - dann hafteten Mitglieder nur in der Höhe des jährlichen Vereinsbeitrags. Wurden keine Beiträge statutarisch verankert, dann hafteten im Konkursfall die Mitglieder ohne Einschränkungen.
Ein Beispiel dafür war das 500'000 Franken hohe Defizit einer Pferdesportveranstaltung. Der Verein eröffnete Konkurs, doch die Gläubiger gingen leer aus, weil die Mitglieder ihre Beiträge leisteten und damit ihre Pflicht erfüllt haben[http://www.polyreg.ch/bgeunpubliziert/Jahr_2002/Entscheide_5P_2002/5P.292__2002.html]. Vor der Einführung von 75a mussten Vereinsmitglieder - falls keine Beiträge definiert wurden - voll für das Vereinsvermögen haften, während Genossenschaftsmitglieder im Normalfall nicht hafteten.
Anzahl und Bedeutung
Über die Anzahl der Vereine in der Schweiz kann nur spekuliert werden, da keine Registrierungspflicht besteht. Er ist jedoch mengenmäßig die wichtigste Rechtsform des Landes!
Arten von Vereinen
Es entstanden Vereine
- mit sozialen Zielen: Nachbarschaftsverein, Pflegeverein, Betreuungsverein etc.
- mit moralischen Zielen: Tugendbund, Abstinenzverein, Freimaurer, etc.
- mit kulturellen Zielen: Musikverein, Leseverein, Gesangverein, Heimatverein, Schlaraffen, Jugendkulturverein, etc.
- mit religiösen Zielen: christliche Vereine, Freikirchen, Missionsverein, etc.
- mit ökonomischen Zielen: Konsumverein, Sparverein
- mit ökologischen Zielen: Naturschutzverein (beispielsweise BUND), Umweltschutzorganisation
- mit wissenschaftlichen Zielen: Geschichtsverein, Naturforscherverein, etc.
- um den individuellen Lebenszyklus: Jünglingsverein, Frauenhilfsverein, Mensa, etc.
- mit gesellschaftlich nützlichen Zielen: Freiwillige Feuerwehr, Hilfsvereine (zum Beispiel THW), Naturschutzverein, Umweltschutzorganisation etc.
- mit gesellschaftlichen politischen Zielen: Landwehrverein, Umweltschutzorganisation etc.
- Vereine mit berufsspezifischen Zielen: Arbeiterverein, Akademischer Verein, Landvolkverein etc.
- mit dem Hintergrund der Freizeitbeschäftigung (Hobby): Sammlerverein, Modellbauverein, Modellbahnverein, Gärtnerverein, Züchterverein,
- mit sportlichen Zielen: Sportvereine, Anglerverein, Wanderverein, Turnverein
- mit pädagogischen Zielen: Bildungsverein, Buchverein, Umweltschutzorganisation, Schulf%C3%B6rderverein
- mit technischen Zielen: Technischer Verein (beispielsweise TÜV)
- an Universitäten: Studentenorganisation, Studentenverbindung
- als Interessensverbände: siehe Eigenheimervereinigungen
- zur Geselligkeit für Menschen mit ähnlichen Eigenschaften: Mensa
- sonstige: Lohnsteuerhilfevereine
Die Entwicklung der Vereinswesens führte zu einer Differenzierung in Gruppierungen wie Assoziation, Partei, Genossenschaft, Gewerkschaft
Das Vereinsrecht ist in den einzelnen deutschsprachigen Ländern ähnlich geregelt.
Siehe auch
- Vereinsrecht in Deutschland
- Vereinsgesetz
- Selbsthilfegruppe
- Idealverein
- Ehrenamt
- Liste der größten Sportvereine
- Ringverein
- Betreuungsverein
- Partei
- Gewerkschaft
Literatur
- Jutting, Dieter H. ; Bentem, Neil van ; Oshege, Volker: Vereine als sozialer Reichtum. Bd. 9., Edition Global-lokal Sportkultur. Munster: Waxmann, 2003 - ISBN 3-8309-1237-4
Weblinks
- [http://vereine.speedtracker.de/ Deutsche Vereine] - Thematisch geordnetes Verzeichnis
- [http://www.vereinswiki.de VereinsWiki] - Wiki für Vereine
- [http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index1.html#id-1-2-2 Vereinsrecht Schweiz] - Gesetzessammlung Zivilgesetzbuch Schweiz
!VereinKategorie:Steuerrecht
Personenkraftwagen
Personenkraftwagen (Pkw, auch PKW) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder Auto genannt.
Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, wobei ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzgG) von 3,5 t (=3500 kg) nicht überschritten wird.
Pkw-Modelle werden in verschiedenen Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.
Notabene
In der Schweiz wird statt Personenkraftwagen, schlicht vom Personenwagen gesprochen, die entprechende Abkürzung heißt dann auch PW (statt PKW).
Siehe auch
- Lastkraftwagen (Lkw)
- Themenliste Fahrzeugtechnik
- Gebrauchtwagen
- Dreiliterauto
Kategorie:Automobil
Umweltverträglichkeit
Die Umweltverträglichkeit ist ein Maß für die direkten und indirekten Auswirkungen einer ursächlich durch den Menschen hervorgerufene Veränderung der Umweltbedingungen auf Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch, Tier und Pflanzen.
Im Rahmen der Genehmigung von Industrieanlagen, Flächennutzungsplänen, Straßenbaumaßnahmen etc. ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG; http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/) vorgeschrieben.
Literatur
Heuel-Fabianek, B., Schwefer, H., Schwab, J. (Hrsg.): Umweltverträglichkeit in der Abfallwirtschaft; Verlag Springer, Berlin; 1998; ISBN 354063732X
Kategorie:Umweltschutz
LärmAls Lärm (v. frühneuhochdt.: larman = Geschrei; siehe Alarm) werden Geräusche (Schall) bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend, störend bzw. belastend wirken. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.
Der für Lärm umgangssprachlich häufig verwendete Begriff Radau ist bereits für das 19. Jahrhundert in Berlin belegt, von wo aus er sich in andere Sprachregionen ausbreitete.
Lärm kann unterschiedlichen Erzeugerquellen zugeordnet werden:
- Fluglärm
- Straßenlärm
- Schienenlärm
- Kirchenglockenlärm
- Industrielärm
- Baustellenlärm
- Freizeitlärm
- Nachbarschaftslärm
Es spielen viele Geräuschfaktoren eine Rolle: zum Beispiel der Zeitpunkt im Tagesverlauf und besonders in den Abend- und Nachtstunden fühlen sich Menschen durch Lärm belästigt.
Unterscheidung:
- die dynamischen Eigenschaften: damit ist der Wechsel von laut und leise gemeint.
- die Frequenz: hohe laute Töne sind unangenehmer als tiefe laute Töne
- die soziale Bewertung: Kirchenglocken stören weniger als ein laufender Motor
- die persönliche Bewertung: Lärm bedeutet für jede Person etwas anderes
Von Lärmbelästigung wird dann gesprochen, wenn aufgrund eines auftretenden Geräusches eine Aktivität unterbrochen bzw. behindert wird. Besonders lärmempfindlich reagieren Personen:
- wenn die sprachliche Kommunikation gestört wird; z. B. ein lautes Gespräch am Nachbartisch das Zuhören erschwert
- wenn sie Denkleistungen erbringen; z. B. auswendig Lernen von Texten oder lernende Kinder in lauten Klassenräumen
- wenn sie schlafen wollen.
Lärm kann die sprachliche Kommunikation beeinträchtigen, Gedankengänge unterbrechen, Entspannung verhindern sowie das Einschlafen und Durchschlafen erschweren.
Lärmmessung
Schalldruckpegel
Entspannung
Grundlage für die Lärmbewertung ist nach den gültigen Schallschutzrichtlinien, eine Messung des Schalldruckpegels in dB (Dezibel), wobei über Bewertungskurven der Frequenzgang des Gehörs berücksichtigt werden soll. Vorgeschrieben ist eine Lärmmessung mit Hilfe des A-Bewertungsfilters, der dem Frequenzgang des Gehörs bei leisen Geräuschen entspricht; das Ergebnis ist der Schalldruckpegel, gemessen in dB(A).
Die Skalen dB bzw. dB(A) sind logarithmisch, eine Erhöhung um 10 dB(A) bedeutet annäherungsweise eine Verdopplung der empfundenen Lautstärke, aber eine Verzehnfachung der physikalischen Schallleistung.
Da eine Messung in dB(A) die empfundenen Lautstärke und auch die potentielle Schädigung des Gehörs nur unvollkommen wiedergibt, werden für bestimmte Geräuschsituationen noch Zuschläge auf die dB(A)-Pegel vergeben, so z.B. für Tonhaltigkeit ("Quietschen"), Impulshaltigkeit ("Hämmern") usw.
Lautheit
Messverfahren zur Lautheitsmessung können die Lautstärkewahrnehmung des Menschen und die potentiellen Schädigungen durch Lärm relativ genau beschreiben. Die Normen DIN 45631 bzw. ISO 532 B beschreiben Verfahren zur Lautheitsmessung.
Ergebnis dieser Messungen ist die Lautheit in sone.
Sone ist ein lineares Maß, eine Verdoppelung der Lautheit in sone
entspricht einer Verdoppelung der wahrgenommenen Lautstärke.
Um vergleichbare Größen zur Pegelmessung zu erhalten, wird das Ergebnis von Lautheitsmessungen oft auch als - ebenfalls logarithmischer - Lautstärkepegel in Phon angegeben.
Auswirkung von Lärm
Lärm wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus, sondern kann in erheblichem Maße die Gesundheit insgesamt gefährden.
Auswirkung von Lärm auf das Gehör
Bereits ab 85 dB(A) ist das menschliche Gehör gefährdet. Wirkt Lärm dieser Stärke über Jahre auf einen Menschen ein, ist mit Schwerhörigkeit zu rechnen. Schon einmalige Lärmereignisse mit hohem Schallpegel (über 120 dB(A)) können direkt das Gehör schädigen und zur Taubheit führen.
Häufige Lärmereignisse (z.B. durch Fluglärm) können bereits bei weitaus niedrigeren Schallpegeln die Gesundheit gefährden. Angriffspunkt des Lärms ist dabei nicht das Ohr, sondern die Störung des Haushalts von Stresshormonen, insbesondere Cortisol und andere Kortikosteroide.
So führt nächtlicher Lärm bereits bei Einzelpegeln von unter 45 dB(A) zu Gesundheitsgefährdungen, wenn sich die Einzelpegel um mehr als 3 dB(A) vom Lärmhintergrund unterscheiden.
Auswirkung von Lärm im allgemeinen
Bereits bei einem Schalldruckpegel ab 55 dB(A) kann ein Geräusch als Lärmbelästigung empfunden werden. Hält dieses über einen längeren Zeitraum an, werden die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden verringert. Schon Geräusche von 65 bis 75 dB(A) bewirken im Körper Stress. Dieses kann zu Hypertonie (hohem Blutdruck), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Myokardinfarkt (Herzinfarkt) führen. Lärm kann auch für eine Verminderung der Magensekretbildung sorgen und Ursache von Magengeschwüren sein.
Weite Folgen durch Lärmeinwirkung sind:
- Beeinträchtigung des Befinden, da er als lästig, nervend oder störend empfunden wird
- erhöhtes Infektionsrisiko
- erhöhtes Unfallrisiko durch Verdecken von Warnsignalen
- Verminderung der Leistung des Arbeiters
Tag gegen Lärm
Der 28. April ist der Tag gegen Lärm, die 2005 zum achten Male bundesweit durchgeführte Variante des Noise Awareness Day (etwa: 'Tag, dem Lärm Beachtung zu schenken').
Siehe auch
- Lärmschutz, Hörfläche, Schmerzschwelle, Hörschwelle
- Schalldruck, Schalldruckpegel, Lautheit, Umweltbundesamt
- Messgeräte, Noise (Musik)
Literatur
- Fleischer, G.: Lärm - der tägliche Terror. Verstehen - Bewerten - Bekämpfen, Stuttgart, Trias, 1990. 224 S., Hardcover, ISBN 3893731210
- Marks, Stephan: Es ist zu laut! Ein Sachbuch über Lärm und Stille, Frankfurt am Main, Fischer, 1999, Taschenbuch, ISBN 3596139937
Weblinks
- [http://www.laermorama.ch/ Lärmorama: ein interaktiver Lernpfad zum Thema Lärm]
- [http://www.fluglaerm.de/bvf/mwirk.htm Lärmwirkungen und Anhaltswerte]
- [http://www.dalaerm.de/ Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung]
- [http://www.fluglaerm.de Bundesvereinigung gegen Fluglärm]
- [http://www.schienenlaerm.de/ Bundesvereinigung gegen Schienenlärm]
- [http://www.tag-gegen-laerm.de/ Tag gegen Lärm]
- [http://www.grundschule-friedrichsfehn.de/projekte/taggegenlaerm/index.html Countdown zum Tag gegen Lärm]
- [http://buwallaerm.unibe.ch/ Lärmbekämpfung in der Schweiz]
Zur Lärmwirkung siehe:
- [http://www.ifado.de/projektgruppenhomepages/projekt-laerm/texte_laerm/2000CoverStory.pdf Forschungsgruppe "Leiser Verkehr"]
Kategorie:Akustik
Kategorie:Geräusch
Kategorie:Gesundheitsrisiko
Kategorie:Umweltschutz
Kategorie:Raumplanung
ja:騒音
Schadstoff
Schadstoffe sind in der Umwelt vorhandene Stoffe oder Stoffgemische, die schädlich für Menschen, Tiere und/oder Ökosysteme sein können. Dabei kann die Schädigung durch Eintrag in ein Ökosystem oder Aufnahme in Organismen hervorgerufen werden.
Natürliche und künstliche Schadstoffe
Unter den Schadstoffen unterscheidet man prinzipiell zwei Gruppen:
- natürliche Schadstoffe - wie z.B. Gesteins-Staub oder Mykotoxine (Pilz-Giftstoffe] - und
- künstliche Schadstoffe - meist anthropogenen Ursprungs, d.h. von Menschen freigesetzt.
Beide Gruppen können chemisch verschiedenste Stoffe (z.B. organische oder anorganische Stoffe) enthalten, aber auch starke strukturelle Unterschiede aufweisen und sich aus Partikeln von verschiedenster Größen zusammensetzen.
Daher werden Schadstoffe auch nach anderen Gesichtspunkten unterteilt:
Man unterscheidet die Schadstoffe in vier Gruppen
1.) Schadstoffe durch Landwirtschaft
2.) Schadstoffe durch Umweltverschmutzung
3.) Schadstoffe durch unsachgemäße Lagerung und Zubereitung
4.) Schadstoffe natürlichen Ursprungs
Schadstoffe durch Landwirtschaft
Diese Schadstoffe werden vor allem durch Pestizide (Herbizide, Insektizide und Fungzide) herbeigeführt. Diese Pestizide werden von den Bauern zur Schädlingsbekämpfung gebraucht und sind schädlich für den Körper. Außerdem steigt die Belastung durch Stickstoffdüngung, die Bauern benutzen um einen höhern Ertrag zu erzielen. Dadurch gelangen auch sogenannte Nitrate in Gemüse, Fleisch und das Grundwasser. Diese Nitrate werden im Körper zu Nitriten umgewandelt und beeinträchtigen den Sauerstofftransport. Außerdem können aus Nitrit und Eiweiß Nitrosamine entstehen, die krebserregend sind. Dies kann zum Beispiel durch zu starkes Erhitzen passieren oder wenn Schinken und Käse (wie z.B. auf Hawaitoast) zusammen erhitzt werden. Zu viel Nitrit im Körper eines Babys, kann zu Blausucht führen und damit zum Ersticken. Zudem führt das verabreichen von Antibiotika bei Tieren dazu, dass der Mensch wenn er dieses Fleisch isst resistent gegen Antibiotika wird.
Verringerung des Nitat/Nitritgehalts:
Bevorzugt Gemüse der Saison kaufen, da es weniger belastet ist als das Gemüse aus dem Treibhaus, da die Sonneneinstrahlung den Nitratgehalt senkt.
Folgende Gemüsesorten enthalten viel Nitrat: grüne Bohnen, rote Beete, Radieschen, Spinat, Chinakohl.
Säuglingen bis zum 5. Monat keinen Spinat geben
Bei Chinakohl und Kopfsalat die äußeren Blätter entfernen, weil sie sehr Nitratreich sind.
Schadstoffe durch Umweltverschutzung
Pestizide und Abgase von Autos vergiften das Grundwasser. Vor allem die toxischen Schwermetalle, wie Blei, Quecksilber und Cadmium)oder Pestizide wie DDT, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Hexachlorbenzol (HCB) usw. wobei manche in Deutschland verboten sind. Das Grundwasser wird dadurch vergiftet und es gelangen zum Beispiel durch Fisch oder andere Wasserbewohner die vergifteten Tiere in unsere Nahrungskette.
Schadstoffe durch unsachgemäße Lagerung und Zubereitung
Hierbie ist es wichtig auf Hygiene zu achten und kein Fleisch aus Massentierhaltung zu essen. Denn in ihnen ist eine große Salmonellengefahr. Außerdem können durch falsche Lagerung Schimmelpilze wie Aflatioxin (ist kreberregend und in Nüssen, Mais, Soya und Weizen enthalten) oder Patulin (ist giftig und in faulem Obst und verschimmelten Brot) oder Mutterkornalkaloide (sind auch giftig und in ungereinigtem Roggen- und Weizengetreide). Außerdem gibt es noch Benzpyrene, die auch krebserregend sind und in Grillwaren und in Nahrungsmittel die industrienah angebaut sind, gefunden werden können. Und es gibt noch das Botulinusgift, dass sehr giftig ist und schon in kleinen Mengen töglich. Es ist in eiweißhaltigen Konserven enthalten.
Schadstoffe natürlichen Ursprungs
Es gibt auch Schadstoffe, die durch einen natürlichen Ursprung hergestellt werden und die man nur in geringen Mengen zu sich nehmen sollte.
Blausäure, ist in Mandeln, Obstkernen und Nüssen enthalten. Also wenn man Krischenplutzer macht sollte man die Kirschen vorher entkernen.
Solanin, das in grünen gekeimten Kartoffeln vorhanden ist und zu Erbrechen und Durchfall führt.
Phasin, ist in rohen Bohnen enthalten und verklebt die roten Blutkörperchen.
Oxalsäure, ist in Spinat, Rhabarber und Roter Beete enthalten und trägt zur Nierensteinbildung bei.
Chemisch-strukturelle Gliederung der Schadstoffe
Gliederung nach dem Chemismus
- Organische Stoffe, die ihrerseits oft in die o.g. Kategorien natürlich und künstlich klassifiziert werden:
- Natürlich-organische Schadstoffe - z.B. Giftstoffe von Pilzen und anderen biologischen Quellen
- Anthropogen-organische Gifte wie PCB und DDT.
Zu ersteren könnte man auch Flugpartikel wie Pollen oder Katzenhaare zählen, wenn sie bei manchen Personen Allergien auslösen.
- Anorganische Schadstoffe:
- Natürlichen Ursprungs - z.B. vulkanische Stoffe, Gesteins-Staub usw.
- Anthropogen - wie z.B. viele Anteile am Feinstaub, am Kunstdünger oder diverse Stickoxide und Schwermetalle.
Letztere können allerdings auch natürlichen Ursprungs sein, indem sie z.B. aus belastetem Boden oder beispielsweise aus vulkanischer Aktivität stammen und so in die Nahrungskette oder in die Luft gelangen.
Strukturelle Gliederung der Schadstoffe
Hier ist in erster Linie der Durchmesser der Partikel wichtig, weil er für die Verbreitung, Verwirbelung und die eventuelle Expektoration aus der Lunge entscheidend ist. Für manche Fragen des Umweltschutzes sind jedoch auch der Zusammenhalt der Teilchen und andere strukturelle Eigenschaften von Bedeutung. Man kann in etwa unterscheiden (?):
- Staub (Partikel von 0.01 mm bis etwa 0.5 Millimeter, abhängig auch von strukturellen und chemischen Eigenschaften)
- Feinstaub (Partikel unter 10 Mikrometer (10 µm)
- Moleküle verschiedenster Größe.
- längliche Strukturen (Haare, Härchen, Asbestfasern usw.)
- weitere strukturelle Besonderheiten.
Siehe auch
Bodenkunde, Düngung, Gressenicher Krankheit, Grundwasser, Hydrologie, Heizung, Luftverschmutzung, Ruß, Schwefeldioxid, Umweltbundesamt, Umweltinformationssystem
Links
- http://www.bund-naturschutz.de/oekotipps/schadstoffe/wohngifte.html
Kategorie:Umweltschutz
Kategorie:Atem- und Körperschutz
Kategorie:Gefährliche Stoffe und Güter
Toyota Prius
Der Toyota Prius ist das weltweit erste Serienfahrzeug mit einem Benzin/Elektro-Hybridantrieb. Die erste Prius-Generation kam in Japan bereits Ende 1997 auf den Markt (in Europa 2001). Seit Februar 2004 wird die zweite Generation des Prius in Europa vertrieben, während er in Japan und den USA bereits seit Herbst 2003 auf dem Markt ist.
Durch die Kombination eines Benzinmotors mit einem Elektromotor kann ein bis zu 30 % geringerer Benzinverbrauch gegenüber anderen Fahrzeugen der gleichen Klasse erzielt werden.
Beschreibung
Im Gegensatz zu Elektroautos bezieht der Prius seine elektrische Energie nicht aus dem Stromnetz, da die Batterie (Nickel-Metallhydrid-Akku) während der Fahrt über den Generator vom Verbrennungsmotor gespeist wird. Zusätzlich wird die Batterie durch Energierückgewinnung beim Bremsen und im Schubbetrieb (z. B. bei der Bergabwärtsfahrt oder beim Ausrollen) aufgeladen. Dieser Vorgang wird Rekuperation genannt. Der Ladezustand der Batterie und der Energiefluss werden dem Fahrer auf einem Display mit Touchscreen-Bedienung angezeigt.
Der Normverbrauch des Prius 2004 liegt nach Werksangaben bei 4,3 Litern Superbenzin, bleifrei (RL 80/1268/EWG); im Alltagsbetrieb liegt der Verbrauch allerdings höher. Die Fahrpraxis zeigt, dass der Verbrauch unter anderem von den Außentemperaturen abhängig ist. In der heissen Jahreszeit ist ein Verbrauch von ca. 4,8 Liter/100 km bei vorsichtiger Fahrweise erreichbar. Bei Normaltemperaturen liegt er bei deutlich über 5 Litern/100 km. Mit Winterbereifung bei ca. 5,8 Litern.
Beim Anfahren und bei geringer Beschleunigung des Fahrzeuges sowie beim Rückwärtsfahren wird der Prius, sobald der Motor die nötige Betriebstemperatur erreicht hat und solange es der Ladezustand der Batterie erlaubt, ausschließlich durch den Elektromotor angetrieben und hat in diesen Phasen keinen Benzinverbrauch. Im Stop-and-go Betrieb wird der Benzinmotor beim Beschleunigen meistens aktiviert, jedoch schaltet er jeweils automatisch ab, sobald das Gas weggenommen wird. Das automatische Abschalten erfolgt überhaupt immer wenn das Gas weggenommen wird, also beim Abwärtsfahren, beim Bremsen, beim Ausrollen usw., eine Eigenschaft, die wesentlich zu den niedrigen Verbrauchswerten des Prius beiträgt. Der Elektromotor ist sehr leise, was vom Fahrer, wenn der Benzinmotor nicht arbeitet, eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern verlangt.
Die Reichweite des Elektromotors allein, beispielsweise wenn unterwegs das Benzin ausgeht oder wenn der Benzinmotor manuell abgeschaltet wird, beträgt, je nach Ladezustand der Batterie maximal 6 km, im Durchschnitt jedoch nur ca. 2 bis 3 km.
Der Prius verfügt über ein Drive-by-Wire-System, d. h. Bremsen, Schalthebel für den Fahrmodus und Gaspedal werden, wie z.B. bei modernen Flugzeugen, nicht mehr mechanisch über Kabelzug, sondern weitgehend elektronisch gesteuert. Weitere Highlights sind z. B. eine elektrisch angetriebene Klimaanlage mit variabler Drehzahl (energiesparend), elektrische Servolenkung, elektrischer Bremskraftverstärker und elektrische Wasserpumpe. Der Prius benötigt dadurch keine Keilriemen mehr und die Systeme können unabhängig vom laufenden Benzinmotor arbeiten.
Der Basispreis liegt bei 23.900,00 € (10/2005)
Öffentliche Förderung
In mehreren Ländern, u. a. in Großbritannien und in der Schweiz, wird der Kauf und/oder der Betrieb von Hybridfahrzeugen subventioniert. In Großbritannien erhält der Käufer einmalig 1000 Pfund an den Kaufpreis. Außerdem wird das Auto in der niedrigsten Klasse versteuert. Ähnliche Regelungen bestehen in mehreren Schweizer Kantonen. In den USA erhält der Käufer ab Januar 2006 eine Prämie von 3150 Dollar, eine verbrauchsabhängige Prämie für den Kauf von Hybridfahrzeugen. Diese Prämie wird an die Käufer der ersten 60000 Hybridfahrzeuge eines Herstellers ausgezahlt.
In London zahlt man bei Stadtfahrten mit dem Prius keine City-Maut. In den Niederlanden und in mehreren Schweizer Kantonen wird die Motorfahrzeugsteuer ganz (z.B. im Kanton Basel-Land unbeschränkt und im Kanton Genf während 3 Jahren) oder teilweise (z.B. Zürich, Basel-Stadt, Luzern, Tessin und Graubünden) erlassen.
Auto des Jahres 2005
Für das Jahr 2005 wurde der Prius zum Auto des Jahres gewählt.
Modelle
Prius NHW10
Im Dezember 1997 begann der Verkauf der ersten Generation des Toyota Prius in Japan. Der Benzinmotor verfügte über eine Leistung von 43 kW (58 PS), der Elektromotor 30 kW (40 PS).
Prius NHW11
Ende 2000 wurde eine überarbeitete Version des Prius eingeführt, die auch außerhalb von Japan vermarktet wurde. Das Äußere hatte sich nur unwesentlich verändert. So wurde beispielsweise die Kofferraumklappe mit einem Spoiler als Abrisskante versehen. Die Leistung des Benzinmotors ist auf 53 kW (72 PS), die des Elektromotors auf 33 kW (44 PS) erhöht worden. Ebenso wurde die Energiekapazität des Nickel-Metallhydrid-Akku vergrößert, um die Effizienz des THS zu verbessern. Der Normverbrauch nach Werksangabe beträgt 5,1 Liter Superbenzin auf 100 km. In den USA wurde im Benzintank des Prius eine flexible, synthetische Blase integriert, die sich dem Benzinvolumen anpasst. Dies minimiert den Lufteinschluss im Tank und damit Treibstoffverdunstungen, die beim Tanken entweichen können.
Prius NHW20
Zum Jahreswechsel 2003/2004 ist eine neue Generation des Prius erschienen, die sich sowohl im Aussehen als auch in der Technik deutlich vom Vorgänger unterscheidet. Die Scheinwerfer sind weiter nach oben gezogen, das Heck wurde zu einem Liftback umgestaltet. | | |